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Nutzen Sie die Erfahrung unserer Fachärzte für Arbeitsmedizin und unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit für eine maßgeschneiderte Betreuung Ihres Unternehmens. Wir übernehmen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Aufgaben. Dazu gehören Maßnahmen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), der Gefahrstoffverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bieten wir Ihnen auf Wunsch gerne zusätzliche Dienstleistungen im Gesundheitsmanagement an. Sprechen Sie uns an!