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Wer länger oder schwer erkrankt ist, hat gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Wiedereingliederungshilfe. Hier kann der Betriebsarzt durch seine Kenntnisse wertvolle Unterstützung anbieten. Er kann konkrete Vorschläge für eine Anpassung des Arbeitsplatzes an die Erkrankung des Beschäftigten machen und erforderliche Hilfsmittel, einschließlich der in Frage kommenden Kostenträger, vorschlagen. Im einzelnen sind dies: