Wer länger oder schwer erkrankt ist, hat gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Wiedereingliederungshilfe. Hier kann der Betriebsarzt durch seine Kenntnisse wertvolle Unterstützung anbieten. Er kann konkrete Vorschläge für eine Anpassung des Arbeitsplatzes an die Erkrankung des Beschäftigten machen und erforderliche Hilfsmittel, einschließlich der in Frage kommenden Kostenträger, vorschlagen. Im einzelnen sind dies:
- Beratung und Untersuchung des Mitarbeiters vor der Eingliederungsmaßnahme;
- Arbeitsplatzbegehung mit Belastungsanalyse und Erarbeitung eines Plans für die Anpassung des Arbeitsplatzes und die Anpassung der Arbeitsorganisation an das Leistungsvermögen des Beschäftigten;
- Erstellung eines Wiedereingliederungsplans in Kooperation mit behandelnden Ärzten und dem Betrieb;
- Begleitung des Mitarbeiters bei der Wiedereingliederung und individuelle Anpassung der Belastung und der Arbeitsinhalte;
- Kooperation mit Sozialleistungsträgern, Integrationsamt und Integrationsfachdiensten.